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Stimmen Sie für Ihren Favoriten und sichern Sie sich Ihre Chance auf Gewinne von insgesamt über Fr. 50'000!

«La Bohème»

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Puccini im Hochhaus? Manchem Opernliebhaber fiel bei diesem Gedanken wohl der Gucker aus der Hand. Zu Unrecht: Ende September bewies das Schweizer Fernsehen, dass ein Belcanto wie in «La Bohème» nicht zwingend das Ambiente eines Opernhauses benötigt, sondern auch in einem Quartier wie dem Berner Gäbelbach inszeniert werden kann. Und damit Menschen anzusprechen vermag, die sich ansonsten kaum für die Werke eines Giacomo Puccini interessieren. Der Lohn waren 347 000 begeisterte Zuschauer, die auf ein «da capo» hoffen.

«La Bohème» bei sf.tv

«Eco»

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Kaum je startete eine SF-Sendung so erfolgreich wie «Eco». Und auch nach 2 ½ Jahren darf man durchaus eine optimistische Prognose stellen: Das Wirtschaftsmagazin steht beim Publikum nach wie vor hoch im Kurs. Dies dank fundierten Beiträgen, Eigenleistungen wie etwa der WEF-Berichterstattung und einem eloquenten Moderator: Reto Lipp macht mit jeder Sendung noch mehr Boden gut und verteidigt seine Marktposition erfolgreich. Ob’s an seinem Glücksbringer liegt? Das ist nämlich seine knallrote Krawatte aus der Premieren-Sendung.

Eco bei sf.tv

«Bumann, der Restauranttester»

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Seit Oktober bringt Daniel Bumann Würze in die Schweizer Gastronomie und das Programm von 3+: Der Walliser Spitzenkoch, selber mit 18 Gault-Millau-Punkten ausgezeichnet, schaut als Restauranttester seinen Kollegen auf die Finger und in die Töpfe. Dabei gibt er erfrischend ehrliche Kommentare ab – die sind zwar oft scharf wie Chili, aber ebenso notwendig, um gewisse Beizen-Teams aus ihrer Lethargie zu holen. Mit Erfolg: So manch serbelndes Lokal hat sich dank Bumanns Tipps vom Wienerli zum Filet Mignon entwickelt.

«Bumann, der Restauranttester» bei 3plus.tv

Ihre persönlichen Daten

Bitte füllen Sie Ihre Kontaktdetails aus, wenn Sie am Gewinnspiel teilnehmen wollen. Wenn Sie nur abstimmen möchten, ohne an der Verlosung teilzunehmen, können die Felder frei bleiben. Teilnahmeschluss: 26. Februar 2010

Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter der Axel Springer Schweiz AG und deren Tochtergesellschaften sowie Angehörige von Axel-Springer-Schweiz-Mitarbeitern sind nicht teilnahmeberechtigt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.